Fahrzeugversicherung wechseln
Gerade im Fahrzeugversicherungsbereich wird man beim Vergleich der vielen Angebote schnell merken, dass hier ein besonders großes Sparpotenzial zu finden ist. Wichtig ist jedoch, dass Sie den Vergleich ausführlich und gründlich vor dem Fahrzeugversicherung wechseln durchführen.
Fahrzeugversicherung wechseln – sparen Sie dann Monat für Monat!
Der richtige Zeitpunkt für das Fahrzeugversicherung wechseln kann man schnell finden. Am häufigsten wechselt man die Versicherung im Zuge der Anmeldung eines neu gekauften Fahrzeugs. Auch wenn die aktuelle Versicherung die Prämie erhöht, hat man in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag in diesen Fällen per sofort kündigen. Selbstverständlich ist auch die reguläre Kündigung mit Ende des Jahres möglich. Hierbei muss man lediglich darauf achten, dass man die Kündigung rechtzeitig bzw. möglichst früh einreicht.
Verkauft man ein Fahrzeug oder meldet es ab, muss man die Kündigung ebenfalls rechtzeitig einreichen, damit man den Vertrag so schnell wie möglich auflösen kann. Den umgekehrten Weg wie bei der Anmeldung geht jetzt die Abmeldung. Die Zulassungsbehörde muss über die Abmeldung durch Vorlage der Bescheinigung informiert werden. Eine Kündigung der Versicherung ist auch im Schadensfall per sofort möglich. Hierfür muss die Entschädigung der Versicherung entweder binnen vier Wochen angenommen oder abgelehnt werden. Die Prämie für die restliche Laufzeit wird allerdings hierbei bei Vertragsabschluss in Rechnung gestellt, da es sich um eine Kündigung vor Ende der Vertragsbindung handelt. Eine vorzeitige Vertragskündigung sollte nur im Ausnahmefall vorgenommen werden.
Um eine Kündigung rechtskräftig zu machen, muss sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Der wohl wichtigste Punkt beim Fahrzeugversicherung wechseln ist die schriftliche Einreichung. Eine mündliche ausgesprochene Kündigung ist rechtlich nicht gültig und wird von den meisten Versicherungen auch nicht angenommen. Um auch den rechtzeitigen Eingang der Versicherung zu gewährleisten, sollte man sich den Versand bestätigen lassen. Dies ist beispielsweise bei einem postalischen Einschreiben der Fall. Ebenso wichtig wie die rechtzeitige Einreichung ist natürlich auch die Information und Einhaltung der Kündigungsfristen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine jährliche Vertragsverlängerung und einer einmonatigen Kündigungsfrist. Die Kündigung kann man somit bis spätestens 30. November einreichen, um eine Vertragskündigung mit Ende des Jahres zu bewirken.
Möchte mach kündigen, weil die Versicherung die Prämie erhöht hat, muss man meist eine Einspruchsfrist von vier Wochen einhalten. Informationen finden sich in der jeweiligen Versicherungspolice und man sollte sie früh genug studieren. Die wichtigsten Kündigungsmodalitäten befinden sich in der Regeln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind auf der Rückseite im Kleingedruckten angeführt. Damit das Versicherungsunternehmen die Kündigung richtig zuordnen und bearbeiten kann, macht es Sinn, sein Kennzeichen, seinen Namen und die Adresse auf dem Kündigungsschreiben zu vermerken. Auch den gewünschten Kündigungstermin sollte man unbedingt anführen um Irrtümer auszuschließen.