eVB
Die eVB ist ein digitales Kommunikationsinstrument zwischen den Fahrzeugversicherungen, dem Kraftfahrzeugbundesamt sowie den regionalen Zulassungsbehörden. Die alte Doppelkarte hat man somit abgelöst.
Ohne eine eVB können Sie Ihr Fahrzeug nicht anmelden
Die Digitalisierung der Fahrzeuganmeldung ermöglicht Ihnen nun eine schnellere und leichtere An- bzw. Ummeldung Ihres Fahrzeuges. Die Versicherungsgesellschaften händigen Ihnen heute, keine Doppelkarte im Papierformat mehr aus. Stattdessen stellt Ihnen der Fahrzeugversicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Das Kraftfahrzeugbundesamt, das Straßenverkehrsamt und die Polizei haben einen ständigen Zugriff auf diese zentrale Datenbank.
Damit die Zulassungsstelle die eVB zuordnen kann, erhalten Sie von Ihrem Versicherungsunternehmen eine VB-Nr. (Versicherungsbestätigungsnummer). Wenn Sie dem Mitarbeiter in der Zulassungsstelle die Nummer mitteilen, kann dieser die elektronische Versicherungsbestätigung Ihnen und Ihrem Fahrzeug zuordnen. Dadurch stellt man dann für das Fahrzeug die Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr aus.
Wie erhalten Sie Ihre Elektronische Versicherungsbestätigung?
Sollten Sie einen Vertrag über unsere Seite online über den Kfz-Versicherung Vergleich abgeschlossen haben, wird Ihnen Ihre elektronische Versicherungsbestätigung direkt zugesandt. Sie können sich diese dann abspeichern oder Sie notieren sich diese einfach, damit Sie diese dem Mitarbeiter im Amt mitteilen können. Sollte dies nicht möglich seine, erhalten Sie die eVB auch per E-Mail, per SMS, per Fax oder postalisch. Wenn Sie es ganz eilig haben und eventuell schon beim Straßenverkehrsamt sitzen, kann Ihnen die Zulassungsnummer auch telefonisch mitteilt werden. Hierdurch können Sie erhebliche Zeit bei der Anmeldung Ihres Fahrzeuges sparen.
Allgemeine Informationen zur elektronischen Versicherungsbestätigung
Mit der neuen eVB ist es für Sie möglich, ohne Kennzeichen zum Straßenverkehrsamt zu fahren, da Sie bereits Versicherungsschutz genießen. Bei einer Verkehrskontrolle kann die Polizei über die Versicherungsbestätigungsnummer überprüfen, ob Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug besteht. Sie benötigen keine weiteren Vertragsunterlagen für den vorläufigen Versicherungsschutz. Ihren Versicherungsvertrag erhalten Sie weiterhin später in Papierform von Ihrem Versicherungsunternehmen. Über die eVB erhalten Sie bei Wunsch auch vorläufigen Versicherungsschutz für Voll- und Teilkaskoschäden.