Häufige Fragen zur Fahrzeugversicherung
Wie müssen Sie Ihr Fahrzeug anmelden?
Allgemeine Informationen zur Fahrzeugversicherung
Wie funktioniert die Anmeldung meines Fahrzeuges?
Um das Auto für den öffentlichen Straßenverkehr anzumelden, müssen Sie Ihre elektronische Deckungskarte (eVB) bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorweisen. Diese erhalten Sie mit Abschluss einer KFZ Haftpflichtversicherung. Wird eine Versicherung online abgeschlossen, erhält man die Deckungskarte entweder per Post oder per Mail. Melden Sie ein Fahrzeug ab oder verkaufen es, müssen Sie die Deckungskarte direkt bei der Zulassungsstelle abgeben. Der wichtigste Inhalt auf der elektronischen Deckungskarte ist die Versicherungsnummer. Mithilfe dieser siebenstelligen Nummer kann die Zulassungsbehörde alle relevanten Daten elektronisch abrufen.
Welche Dokumente muss man bei der Anmeldung zusätzlich zur Deckungskarte vorweisen?
Neben der Deckungskarte sind auch ein gültiger Personalausweis, der Fahrzeugschein, der Fahrzeugbrief und eine TÜV-Bescheinigung bzw. eine ASU-Bescheinigung notwendig.
Welche Schritte sind bei einer Abmeldung eines Autos notwendig?
Für die Abmeldung eines Fahrzeugs sollte man sowohl die Zulassungsbehörde, als auch die Versicherung umgehend informieren. Bekannt geben müssen Sie das Datum der Abmeldung sowie die Anschrift und der Name des künftigen Besitzers. Zudem müssen Sie den Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein an die Zulassungsstelle aushändigen.
Welchen Unterschied gibt es zwischen der gesetzlichen KFZ Haftpflichtversicherung, der Fahrzeugversicherung also der Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung?
Bei der Auto-Haftpflichtversicherung bzw. KFZ Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzliche Versicherung, die zum einen vor unbegründeten Ansprüchen schützen und zum anderen gerechtfertigte Schadensansprüche an den Versicherten schnell und sauber abwickeln soll. Ohne KFZ Haftpflichtversicherung darf ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden, sondern muss auf privatem Gelände verbleiben.
Bei der Teilkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Fahrzeugversicherung. Mit der Fahrzeugversicherung decken Sie spezielle Bereiche ab. Zu den bekanntesten und häufigsten Schadensarten eines Teilkasko-Leistungspakets gehören Glasbruch, Wildschäden, Diebstahl, Naturkatastrophen, Marderschäden und ähnliches. Außerdem Schäden am Zubehör im Auto sind mit der Teilkaskoversicherung abgedeckt.
Auch bei der Vollkaskoversicherung handelt es sich um eine freiwillige Fahrzeugversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Leistungen der Teilkasko, auch noch weitere Risiken ab. So gehören hier zum Beispiel auch Schäden ins Leistungspaket, die der Versicherte selber verursacht hat. Auch Vandalismus oder ähnliches wird von der Vollkaskoversicherung abgedeckt.
Wofür stehen die Abkürzungen HSN und TSN?
Die Abkürzung HSN steht für die Herstellerschlüsselnummer, TSN ist die gängige Abkürzung für die Typenschlüsselnummer. Beide Nummern findet man im Fahrzeugschein.
Ich möchte einen Zweitwagen anmelden. Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich angeben?
Die Schadensfreiheitsklasse ist nicht an das Fahrzeug, sondern an den Versicherten gebunden. Sie geben also auch beim Zweitwagen die Schadensfreiheitsklasse an, in der Sie sich gerade bei Ihrer bestehenden Versicherung befinden. Möchten Sie den PKW allerdings bei einer neuen Versicherung anmelden, bei der Sie bisher noch nicht versichert waren, steigen Sie mit der ersten SF1/2 ein. Hierbei müssen Sie mit einem Tarif von 115 bis 140 Prozent rechnen.
Ab wann bin ich versichert?
Der Versicherungsschutz beginnt ab dem Zeitpunkt, wo Sie die elektronische Deckungskarte erhalten haben bzw. die Versicherungsbestätigungsnummer bei der Zulassungsbehörde bekannt gegeben haben. Im Gegensatz zur KFZ Haftpflichtversicherung, gibt es bei der Fahrzeugversicherung der Kaskoversicherung einen sogenannten „vorläufigen Versicherungsschutz“. Dieser ermöglicht einen vorzeitigen Versicherungsschutz, auch wenn der Versicherungsvertrag beispielsweise noch nicht von beiden Seiten unterzeichnet wurde.
Was versteht man unter Saisonkennzeichen?
Bei einem Saisonkennzeichnen handelt es sich um ein zeitlich begrenztes Kennzeichen. Viele verwenden diese Art der Anmeldung für Fahrzeuge, die Sie beispielsweise nur im Sommer fahren möchten. Saisonkennzeichen werden in der Regel für mindestens 6 Monate vergeben. Außerhalb der festgelegten Saison darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Der Versicherungsschutz besteht zwar durchlaufend, allerdings in einer eingeschränkten Variante. So ist das Fahrzeug beispielsweise nur auf privatem Gelände und ausschließlich in abgestelltem Zustand versichert.
Was ist ein Schutzbrief?
Ein Schutzbrief empfiehlt sich vor allem für Autos, mit denen viele Auslandsreisen unternommen werden. Man ist hierbei zum Beispiel für Pannen und das Abschleppen in den Bergen, für Übernachtungen oder Mietwägen, für Kinderrückholungen und Krankenrücktransporte und ähnliches versichert. Viele Versicherungen bieten auch Dolmetscherleistungen oder eine eigene Servicehotline an. Auch hier gilt es, ausführlich zu vergleichen, denn jede Versicherung bietet hier unterschiedlich große Leistungspakete an.
Was tun, wenn es zum Schadensfall kommt?
Kommt es zu einem Unfall, sollte man in erster Linie, wenn möglich, die Ruhe bewahren. Nicht in jedem Fall ist das Rufen der Polizei notwendig. Vor allem, wenn es sich nur um einen kleinen Sachschaden handelt, können die Unfallbeteiligten die Schadensabwicklung häufig auch selbst übernehmen. Wichtig hierfür ist es jedoch, sich alles Wichtige zum Unfallgegner aufzuschreiben. Dazu gehören die Versicherungsdaten, das Kennzeichen des Autos und eine aktuelle Telefonnummer. Die Meldung des Schadens bei der Versicherung muss binnen einer Woche erfolgen. Kam es beim Unfall zu Personenschäden, müssen Sie die Polizei ausnahmslos rufen.
Was passiert, nachdem Sie den Schaden bei der Versicherung meldet haben?
Grundsätzlich trägt die Haftpflichtversicherung nach Überprüfung des Schadensfalls die Kosten. Bei Haftpflicht- und Vollkaskoversicherungen führt ein Schadensfall automatisch zu einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse. Dadurch zahlt man ab dem darauffolgenden Jahr höhere Prämien. Kleinere Schäden werden daher häufig auch ohne die Versicherung abgewickelt, da eine Rückstufung teurer ausfallen würde. Viele Versicherungen bieten auch die Möglichkeit, Schäden bis zu einem halben Jahr später noch an die Versicherung zurückzuzahlen, um so eine Rückstufung zu verhindern.