Kfz-Versicherung Leistungen
Welche Leistungen bietet die Kfz-Versicherung?
Die Kfz-Versicherung Leistungen im Überblick
Bei einer Haftpflicht handelt es sich in Deutschland und unzähligen anderen Staaten der Welt um eine staatlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Der Teilbereich der Kfz-Versicherung Leistungen besteht doch nicht nur aus dieser gesetzlichen Haftpflichtversicherung, sondern aus einer ganzen Palette an Versicherungen. Die Haftpflicht ist hierbei jedoch jener Bereich, der sich am intensivsten mit der Abdeckung von berechtigten Schadensersatzansprüchen Anderer befasst. Unberechtigte Ansprüche demgegenüber müssen von der Fahrzeugversicherung abgewehrt werden – das eine weitere wichtige Aufgabe dieser Versicherungsart ist.
Die Kaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung im Bereich der Kfz-Versicherung Leistungen und wird in 2 Teilbereiche unterteilt. Bei der Teilkasko handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die Umsetzung von Schäden am eigenen Kraftfahrzeug übernimmt. Jedoch betrifft dieses nur bestimmte Schadensfälle, die zuvor vereinbart werden. Dazu können z. B. Schäden aus Diebstahl, Brand, Sturm, Überschwemmung oder Hagel gehören. Ebenfalls Unfälle mit Haarwild werden oft in den Bereich der Teilkaskoversicherung mit aufgenommen. Bei einer Vollkaskoversicherung hingegen handelt es sich um eine noch umfangreichere Fahrzeugversicherung. Sie deckt zusätzlich zu den Verantwortungsbereichen der Kfz-Teilkasko auch noch sonstige Schäden ab. In diesem Fall geht es in erster Linie auch um Schäden, die der Versicherte selbst verursacht hat. Auch Vandalismus würde in den Verantwortungsbereich der Vollkaskoversicherung fallen.
Eine gesetzliche Kfz-Haftpflicht ein Muss, um ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Autoverkehr steuern zu dürfen
Wer sein Vehikel trotz gesetzlichen Vorgaben ohne eine Haftpflicht für Kraftfahrzeuge fährt und den Schaden verschuldet, haftet mit seinem gesamten Geldmittel. Dies gilt für jeden verursachten Schäden und damit auch für Personenschäden. Ansonsten muss man wahrhaftig auch mit einer Strafe für die fehlende Haftpflicht für Kraftfahrzeuge rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer Geldstrafe führen und die eigene wirtschaftliche Existenz zugrunde richten. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, ist also keinesfalls zu versäumen.
Wer unbedingt sicher gehen möchte, kann obendrein weitere Kfz-Versicherung Leistungen wie die Teil- oder Vollkasko abschließen. Ob sich eine Teil- oder Kfz-Vollkasko für Ihr Kraftfahrzeug auszahlt oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Im Regelfall sollten diese Kaskoversicherungen jedoch nur bei neuwertigen oder sehr teuren Kraftfahrzeugen abgeschlossen werden. So kann sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung z. B. in manchen Fällen wirklich rechnen. Wenn es sich zum Beispiel zu einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Diebstahl kommt, wird der Neuwert des Vehikel (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt.
Die Kraftfahrzeugversicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein
Die Haftpflicht für Fahrzeuge ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer im Autoverkehr verursacht. Dabei kann es sich nur um Blechschäden, allerdings auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Unkosten für eine Krankenhausbehandlung. Die Kfz-Haftpflicht bezahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Entschädigung. Diese hängt vom festgestellten Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird dagegen zum Beispiel ein Unfall verursacht, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angegurtet war, trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Ein Unfallgegner muss einen Teil des Schaden selbst bezahlen und die Kfz-Haftpflicht tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallverursacher selbst eine Kasko, übernimmt ein Teil der Unkosten seine Fahrzeugversicherung.
Eine Obergrenze gibt es bei Kfz-Haftpflichtversicherungen im Grunde nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckungssumme von maximal 50 Millionen EUR bei Vermögensschäden und eine Obergrenze von 7,5 Millionen Euro bei Personenschäden (pro Person) vor.
Wie hoch der Schaden ist, wird von einem Sachverständigen festgestellt, den die Versicherung beauftragt. Bei einem verursachten Unfall hat ausschließlich der Gegner die Möglichkeit, einen Sachverständigen zu bestellen.
Die Höhe der Leistungen richten sich bei vielen Kfz-Versicherungen nach dem ausgewählten Tarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei einer Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge, aber auch bei der Vollkasko bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif. Dennoch muss Versicherter im Schadensfall keinerlei Begrenzungen in der Höhe der Leistungen befürchten.