KFZ-Versicherung Sonderkündigungsrecht
Welches Sonderkündigungsrecht bietet die KFZ Versicherung
Das KFZ Versicherung Sonderkündigungsrecht im Überblick
Die Kündigungsfrist bei KFZ Versicherungen muss bspw. in keiner Weise eingehalten werden, wenn der Versicherer die Versicherungsprämien anhebt.
Hat man als Versicherter kein Recht zur Kündigung, so kann man die bestehende Pkw-Versicherung prinzipiell immer zum 31.12. kündigen. Die Vertragsauflösung muss hierbei indes bis spätestens am 30. November eingereicht werden.
Abgesehen von der ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist, haben Sie als Policeninhaber jedoch unter bestimmten Voraussetzungen gemeinhin genannt ein Sonderkündigungsrecht. So kann man seinen Vertrag beispielsweise vorzeitig kündigen, wenn die Versicherungsgesellschaft die Gebühren erhöht. Ab der Kundgabe der Prämienerhöhung hat man einen Monat lang die Möglichkeit, seinen Vertrag zu kündigen. Dabei ist man an keinerlei ordentliche Fristen, wie etwa die einmonatige Kündigungsfrist, gebunden.
Ein Sonderkündigungsrecht kann auch dann entstehen, sobald der Versicherer die Einstufung in der Regionalklasse erhöht. Hier kommt es bekanntlich darauf an, wer für die Modifikation der Einstufung verantwortlich zeichnet. Wenn Sie zum Beispiel umziehen, ändert sich die Regionalklasse automatisch – in diesem Falle haben Sie jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Wenn der Versicherer Ihr Vehikel jedoch aufgrund der Tatsache von vermehrten Schadensmeldungen in eine andere Regionalklasse einstuft, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht beginnen und den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.
Weitere Anlässe für ein außerordentliches Recht zur Kündigung bei Fahrzeugversicherungen
Abgesehen von der außerordentlichen Kündigung im Falle einer Prämienerhöhung und im Falle einer Umstufung in eine andere Regionalklasse, gibt es auch noch verschiedene weitere Gründe für die Entstehung eines Sonderkündigungsrechts.
So kann man als Versicherungsnehmer bspw. nach der Abwicklung eines Schadensfalls seinen Vertrag verfrüht kündigen. Hierbei gilt eine Zeitdauer von einem Monat, ab der abgeschlossenen Schadensregulierung. Für die Verwendung des Sonderkündigungsrechts müssen nicht einmal Gründe vorliegen, denn auch wenn alles zu Ihrer Zufriedenheit abgewickelt wurde, können Sie Ihren Vertrag ohne Angabe von Gründen vorzeitig kündigen. Der Hauptgrund für eine Kündigung ist in diesem Kontext daher nicht Unzufriedenheit, sondern die meist schlechtere Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse.
Auch im Falle eines Fahrzeugwechsels entsteht für Sie als Versicherter ein Sonderkündigungsrecht. Hierbei gibt es in der Regel kaum Probleme, weil man mit einem neuen Fahrzeug nicht an den bisherigen Versicherer gebunden ist.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug stilllegen und nicht mehr nutzen, können Sie Ihren Versicherungsvertrag vorzeitig und ohne Befolgung einer Frist kündigen.
Wenn Ihr Beitrag aufgrund der Tatsache der neuen Einstufung in die Typ- oder Regionalklasse erhöht wurde (verdeckte Beitragserhöhung) besteht für Sie ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.
Achten Sie jedoch darauf, dass Sie Ihre Kündigung auch oder gerade bei einem Sonderkündigungsrecht schriftlich und per Einschreiben einreichen.