Neupreisentschädigung
Wichtig für Neuwagenbesitzer – Die Neupreisentschädigung
Jeder Neuwagenbesitzer sollte darauf achten, dass beim Abschluss einer Kfz-Versicherung nicht nur die Prämie günstig ist, sondern auch der Leistungsumfang, wie die Dauer der Neupreisentschädigung, seinen Anforderungen entspricht. So sollte jedem Neuwagenbesitzer eine Versicherung empfohlen werden, welche die Neupreis- oder auch Neuwertentschädigung enthält.
Unter diesem Begriff versteht man die komplette Erstattung des Neupreises im Schadensfall und diese ist vom jeweiligen Zeitwert des Wagens vollkommen unabhängig. Voraussetzungen für diese Neupreisentschädigungen sind, dass das Kraftfahrzeug sich im Erstbesitz befindet und eine vorher genannte Altersgrenze nicht überschritten hat. Allerdings variiert die Altersgrenze bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften und beträgt zwischen drei Monaten und zwei Jahren. Die Neuwertentschädigung tritt dann ein, wenn es sich um einen Diebstahl des Kraftfahrzeuges oder um einen Totalschaden handelt.
Die Neupreisentschädigung ist nicht für jeden interessant
Die Neupreis- oder auch Neuwertentschädigung ist nur dann interessant, wenn es sich um den Besitz eines Neuwagens handelt und in den meisten KFZ-Versicherungstarifen ist dies auch automatisch beitragsfrei mit enthalten. Aufgrund des sehr hohen Wertverlusts des Neuwagens schützt diese Option im ersten Jahr vor finanziellen Engpässen im Schadensfall. Für Besitzer eines Gebrauchtwagens kommt dieser Zusatz der Kfz-Versicherung nicht zum Tragen, da der Wagen bereits an Neuwert verloren hat. Allerdings bieten einige Versicherungen Tarife an, welche die Deckungssumme aus einem Privatverkauf garantiert. Des Weiteren sollte jeder Neuwagenbesitzer über eine Garantieversicherung nachdenken, diese schütz vor unliebsamen und teuren Reparaturen im ersten Jahr.
Um eine günstige Kfz-Versicherung zu finden, können Sie kostenlos und unverbindlich einen der nachfolgenden Tarifrechner für die jeweilige Kfz-Versicherung benutzen: